Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Lieferfristen 

  2. Preise
  3. Auftragserteilung 

  4. Material 

  5. Beanstandungen 

  6. Zahlung 

  7. Gebühren 

  8. Eigentumsvorbehalt 

  9. Garantie 

  10. Nebenabreden 

  11. Gerichtsstand 

  12. Datenschutz

1. Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit dem Empfang der vollständigen Vertragsunterlagen. Sie werden nach Berücksichtigung der normalen Produktionsmöglichkeiten nur ungefähr angegeben. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen. Das Recht auf Wandlung besteht nur, wenn innerhalb einer schriftlich gestellten Nachfrist von vier Wochen keine Lieferung oder Leistung erfolgt ist.

2. Preise

Unsere Preise gelten, wenn schriftlich nichts Anderes vereinbart ist, stets für die fertiggestellte Arbeit.

3. Auftragserteilung

Für das Abbauen einer vorhandenen Grabanlage im Zusammenhang mit einem Sterbefall, gilt die mündliche Auftragserteilung beim Bestattungsunternehmen als bindend gegenüber dem Steinmetz Alexander von Pazatka. Erteilte Aufträge sind nicht stornierbar. Auch ein durch die Friedhofsverwaltung nicht genehmigtes Grabmal, entbindet den Auftragsgeber/die Auftragsgeberin nicht vom Vertrag. Stattdessen muss das Grabmal nach den vorgegebenen Richtlinien gestaltet werden. Sollte sich in diesem Zusammengang ein größerer oder geringerer Material- oder Arbeitsaufwand ergeben, wird der Preis angepasst.

4. Material

Das zur Verwendung gelangende Material wird bestmöglich nach Kundenwunsch ausgewählt. Naturstein variiert in Farbe, Struktur und Körnung, die zu Schwankungen in der Materialoptik führen können. Dabei handelt es sich um naturgegebene Abweichungen, die nicht zu einer Reklamation berechtigen. Auch Adern oder Flecken im Naturstein sind keine Materialfehler, die beanstandet werden können.

5. Beanstandungen

Etwaige Reklamationen an Arbeiten, Lieferungen und Rechnungsaufstellung müssen spätestens innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum beim Auftragnehmer schriftlich eingereicht sein. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Soweit Beanstandungen berechtigt sind, wird der Auftragnehmer die Mängel schnellstmöglichst beheben. Reklamationen entbinden den Käufer in keinem Falle von seinen Zahlungsverpflichtungen. Eine Aufrechnung mit eventuellen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Infolge äußerster Kalkulation wird auf die Herstellung und Lieferung von Grabdenkmälern sowie deren Zubehör (z.B. lose Elemente wie Grablaterne, Vasen, evtl. auch Pflanzen) kein Skonto gewährt. Verspätete Zahlungen berechtigen uns, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß der üblichen bankmäßigen Bedingungen zu erheben. Bei Nichtbezahlung der Rechnung und Nichtbeachtung der 1. und 2. Mahnung wird beim Amtsgericht Fulda ein kostenpflichtiges Mahnverfahren zu Lasten des Schuldners eingeleitet.

7. Gebühren

Gebühren, die im Zusammenhang mit der Grabmalgenehmigung entstehen, gelten als Auslagen und werden immer an den Auftragsgeber/die Auftragsgeberin weiterberechnet.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu restlosen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Das gilt auch, wenn der Käufer die gelieferte Ware an Dritte weiterveräußern sollte. Auch durch eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer bleibt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers erhalten.

9. Garantie

Die Steinmetzwerkstatt von Pazatka garantiert für die Materialqualität fünf Jahre. Für die Standfestigkeit von stehenden Grabmalen garantieren wir 3 Jahre, wenn das Fundament von uns erstellt wurde und sie, entsprechend den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern des Bundesverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauer-Handwerks in der jeweils neuesten Fassung, vorgenommen werden konnte. Falls die Anlage des Friedhofs eine solche Fundamentierung nicht zulässt, können wir für die Standsicherheit nicht garantieren. Wird ein Grabmal auf bereits bestehenden Fundamenten versetzt, garantieren wir für die Festigkeit zwischen Grabmal und Fundament 3 Jahre, während wir für die alten Fundamente nicht garantieren.

10. Nebenabreden

Nebenabreden, die von diesen Bedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fulda.

12. Datenschutz

Sie können unsere Website besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Bei jedem Zugriff auf unsere Website werden Nutzungsdaten durch den jeweiligen Internetbrowser übermittelt und in Protokolldateien, den sogenannten Server-Logs, wie z.B. Datum und Uhrzeit des Abrufs, Name der aufgerufenen Seite, übertragene Datenmenge und den anfragenden Provider, gespeichert. Diese Daten können nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden und dienen ausschließlich der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs unserer Website und der Verbesserung unseres Angebots. 
Personenbezogene Daten werden erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Durchführung eines Vertrages oder bei der Kontaktaufnahme durch Email oder Kontaktformular Daten bzw. Anfragen freiwillig mitteilen. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Eine Löschung Ihrer Daten ist jederzeit möglich und kann durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit erfolgen. Wir speichern und verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Vertragsabwicklung. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden Ihre Daten mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche 
Aufbewahrungsfristen gesperrt, nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder eine gesetzlich erlaubte weitere Datenverwendung von unserer Seite vorbehalten wurde. Weiter Informationen zum Umgang Ihrer Daten entnehmen Sie bitte aus unserer Datenschutzerklärung, die auf der Webseite www.grabkunst-pazatka.de veröffentlicht ist.

Stand: 01.August 2018

Steinmetzwerkstatt Alexander von Pazatka Lipinski